Abstinenzbelege

1. Was sagen Abstinenzbelege aus und wozu dienen sie?

Sie sind formal gesehen ein Beleg dafür, dass derjenige, der sie vorlegt (sofern sie den unten beschriebenen CTU-Kriterien entsprechen und unauffällig waren), für den bescheinigten Zeitraum keine der überprüften Substanzen (Drogen, Alkohol oder Medikamente) konsumiert hat. Sie sollen dazu dienen, die Stabilität einer Verhaltensänderung und die Verzichtsfähigkeit zu dokumentieren. 


Alkohol und Drogensubstanzen in Lebensmitteln:
Alle Angaben über unbewussten Konsum, Alkohol im Essig, im Sauerkraut oder in sonstigen Lebensmitteln wie Bananen helfen dir nicht und werden nicht akzeptiert. Gerade im Internet und über die Gerüchteküche hört man immer wieder sehr Dubioses, was alles einen positiven Screeningbefund verursachen soll.
Einiges (wie z.B. Bananen essen, mit Alkohol einreiben, Mohnbrötchen, Weintrauben) wurde auch von den Begutachtungsstellen konkret überprüft. Immer mit einem negativem Ergebnis. Und außerdem wirst du bei einem Kontrollprogramm auf diese (rein theoretischen) Risiken hingewiesen und solltest daher in der Lage sein, diese zu vermeiden. Der Gutachter geht davon aus, du bist erwachsen und selbstverantwortlich genug, das zu schaffen.

2. Haaranalyse, Urinscreenings, PeTH?

Ein Urinscreening ist eine „Punktbeobachtung“, bei einer Haaranalyse wird ein Zeitraum überprüft, PeTH ebenfalls. Aufgrund des natürlichen Vorkommens der fraglichen Substanzen in geringen Mengen muss man dann bei der Haaranalyse den unteren Grenzwert (wegen der zeitlichen Aufsummierung) etwas höher ansetzen als beim Urinscreening. D.h. theoretisch ist ein vereinzelter geringwertiger Konsum bei einer Haaranalyse schwerer nachweisbar und ein Urinscreening von daher genauer. Das gleicht sich aber dann dadurch aus, dass ein Screening eben nur eine punktuelle Messung ist, deshalb werden beide Methoden anerkannt. Die Blutuntersuchung, PeTH genannt, erlaubt punktuelle und nachhaltige Nachweise, ist in der Regel aber teurer. Oft wird sie beim "kontrollierten Trinken" angewandt.


3. Wann wird was wie lange gefordert.

Alkohol:
Bei Alkoholabhängigkeit wird in der Regel eine Abstinenzdauer von mind. einem Jahr gefordert. Abhängigkeit wird entweder über eine externe Diagnose belegt (Suchtberatungsstelle, Therapieeinrichtung, Arzt), oder die Gutachter kommen aufgrund der vorliegenden Daten (Promillezahl, deine Angaben) zu einer klaren Abhängigkeitsdiagnose. Solltest du schon vor einer Therapie eine längere Zeit abstinent gelebt haben, kann auch diese Zeit (wenn sie durch entsprechende Kontrollen belegt ist) auf die Abstinenzdauer angerechnet werden. Aber auch hier gilt: Die Abstinenzdauer sollte insgesamt über ein Jahr belegt werden können. Nach den neuen Begutachtungsleitlinien für Fahreignung sogar 15 Monate.
Alkoholmissbrauch: Wenn die Gutachter nicht zu einer klaren Abhängigkeitsdiagnose kommen, aber trotzdem eine Alkoholabstinenz fordern, wird es komplizierter. Hier wird dann in der Regel eine Abstinenzdauer von einem Jahr, mindestens jedoch ½ Jahr gefordert. Da kommt es dann immer auf den Einzelfall und das frühere Ausmaß der Problematik an, wie lange ein Abstinenznachweis gefordert wird.
Drogen:
Alles außer Cannabis zählt aus gutachterlicher Sicht zu den harten Drogen. D.h. in der Regel wird eine nachgewiesene Abstinenzdauer von einem Jahr gefordert. Ausnahme: Nur wenn es sich um einen „Neugier- oder Probierkonsum“ (wenige Male in eher geringer Menge) handelt, sind die Gutachter mit weniger zufrieden. Mindestnachweisdauer ist aber in jedem Fall ½ Jahr. Probierkonsum und gleich in eine Kontrolle im Straßenverkehr zu geraten und erwischt zu werden  ist vor dem Gutachter allerdings schwer zu beweisen.
Tipp: Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, bist du mit 1 Jahr Abstinenzbelegen immer gut beraten.
Mischkonsum: Wenn jemand nachweislich verschiedene Drogen konsumiert hat oder mit Drogen und Alkohol aufgefallen ist, geht der Fachmann von einem „polyvalenten Konsummuster“ aus. Das wird wegen der Gefahr der Problem-bzw. Suchtverlagerung eher kritisch gesehen und führt dann zumeist dazu, dass 1 Jahr Abstinenz gefordert wird.

4. Abstinenznachweis und ärztlich verordnete Medikamente

Wenn dir dein Arzt Medikamente verordnet (manchmal geht es einfach nicht anders, weil z.B. Opiate nun mal zu den am besten wirkenden Schmerzmitteln gehören), bring zum Screening dann am besten das Rezept und den Medikamentenbeipackzettel mit.
Alkohol:
Beim Thema Alkohol sind Medikamente zumeist kein Problem. Es gibt zwar einige Medikamente, die  Alkohol enthalten (Alkohol ist ein leicht herzustellendes und preisgünstiges Lösungs- und Konservierungsmittel, hat aber mit der Medikamentenwirkung nichts zu tun). Die hierbei konsumierten Mengen sind zumeist (wenige Tropfen) unproblematisch.
Achte aber besonders bei frei verkäuflichen Grippemitteln (z.B. Wick MediNait) auf Alkoholanteile. Auch bei homöopathischen oder pflanzlichen Mitteln wird Alkohol gerne als Lösungs-und Konservierungsmittel verwendet.

Drogen:
Hier wird es jetzt etwas komplexer. Starke Schmerzmittel (z.B. Zahnbehandlung, Rheuma, Bandscheibenbeschwerden) sind zumeist opiathaltig (Heroin gehört z.B. auch zu den Opiaten). Auch manche Beruhigungsmittel und Psychopharmaka (z.B. Benzodiazepine) machen auf Dauer abhängig und stehen auf der „Drogenliste“.
Manchmal werden diese Mittel von Abhängigen zeitweilig als Ersatzdrogen genommen (Rohypnol, Tilidin, Tramadol, Beruhigungsmittel auf Benzodiazepinbasis, um nur einige zu nennen) und gehören bei einem Drogenscreening daher zum „Standardsuchprogramm“.

5. Kreatininwert beim Urinscreening

Bei jedem Urinscreening wird der Kreatininwert mitbestimmt, der nicht unter 20mg/dl liegen darf. 
Kreatinin ist eine Substanz, die bei verschiedenen Stoffwechselprozessen im menschlichen Körper anfällt und über den Urin ausgeschieden wird. Wenn jetzt jemand viel Flüssigkeit zu sich nimmt, muss auch diese wieder aus dem Körper raus… Dann wird der Urin stark wasserhaltig, was sich dann auch auf den Kreatiningehalt (Verdünnungsgrad) auswirkt.
Da es sich bei den Abstinenzkontrollen um Laboranalysen im Nanogrammbereich handelt, lassen sich die fraglichen Substanzen bei hohem Verdünnungsgrad (Wasseranteil) im Urin nicht ausreichend sicher nachweisen.

6. Wer bietet die Screenings an:

  • Alle Träger von MPU-Begutachtungsstellen
  • Teilweise die örtlichen Gesundheitsämter, aber nur wenn man selber im entsprechenden Landkreis wohnt.
  • Entsprechend anerkannte medizinische Labore (Achte darauf, dass eine forensische Akkreditierung vorliegt und die CTU Kriterien eingehalten werden.)


Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine bzw. die dir angebotenen Screenings formal korrekt sind: Frag mich, ich berate dich gerne.